Neue Gebührenordnung (GOT) ab 22.11.2022
Seit 22.11.2022 gilt die neue GOT, die teilweise große Preiserhöhungen mit sich gebracht hat. Bitte beachten Sie, dass wir gesetzlich verpflichtet sind, unsere Preise entsprechend anzupassen. § 5 der GOT (neu) schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich
nicht zulässig ist. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got/downloads/Informationen_Novelle_Tierhalterinnen.pdf
https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got/downloads/GOT_allgemein_MerkblattTierhalter2022_Lahmheit.pdf